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Antworten auf Ihre Fragen

  • Das Orientierungsbüro „d’alternativ Berodungsstell“ koordiniert die Antragstellung. Außerdem wird der/die Antragsteller/in dort gegebenenfalls von einem multidisziplinären Team dabei unterstützt, die notwendigen Voraussetzungen für eine Aufnahme zu erfüllen.
  • Mit der Aufnahme verpflichtet man sich aus freiem Entschluss dazu, sich in Behandlung zu begeben und an die Hausregeln zu halten (Abstinenz, Ausgehzeiten usw.).
  • Der Klient/die Klientin muss zuvor einen körperlichen Entzug durchlaufen haben.
  • Erfolgt der Entzug stationär, wird die Aufnahme mit dem entsprechenden Krankenhaus abgestimmt.
  • Wird der Entzug Zuhause durchgeführt, sind dem Team im Orientierungsbüro regelmäßig Analyseergebnisse vorzulegen.

Eine Aufnahme kann nicht erfolgen, wenn

  • sich die Person in einer Krise befindet und akute Suizidgefahr besteht.
  • die betroffene Person unter einer akuten Psychose leidet.

Nein. Es ist das Orientierungsbüro „d’alternativ Berodungsstell“ zu kontaktieren. Das Team dort übernimmt die Antragstellung und begleitet den Klienten/die Klientin durch den Prozess.

Die Wartezeit bis zur Aufnahme bewegt sich in einem akzeptablen Rahmen. Schwangere haben Vorrang.

Ja, im Syrdall Schlass ist eine Aufnahme der ganzen Familie oder als Paar möglich. Es bedarf jedoch einer geeigneten Vorbereitung.

Kinder
Unter bestimmten Voraussetzungen können im Rahmen eines Therapieaufenthalts auch Kinder mit aufgenommen werden. Tagsüber müssen die Kinder jedoch außerhalb des Zentrums betreut werden. Es wird diesbezüglich mit externen Einrichtungen zusammengearbeitet.

Leben als Paar

  • Sexuelle Beziehungen sind möglich, sofern bestimmte Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der Verhütung beachtet werden und unter Berücksichtigung der Dauer der Paarbeziehung.
  • Im ersten Monat lebt das Paar in getrennten Zimmern.
  • Im Rahmen eines Termins bei der Beratungsstelle für Familienplanung wird über Verhütung und sexuell übertragbare Krankheiten gesprochen.

Ja, das ist möglich. Dosierung und Dauer der Substitution werden vorab mit dem Team und den behandelnden Ärzten besprochen und festgelegt.

Eine Therapie dauert in der Regel 6 bis 15 Monate. Für jeden Klienten/jede Klientin wird ein individueller Therapieplan erstellt. Dieser Plan ist auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt. Danach richtet sich u. a. die Therapiedauer.

Ja, die Aufnahme in eine Nachsorge-Wohneinrichtung nach einer im Ausland durchgeführten Therapie ist möglich. Voraussetzung ist jedoch ein einmonatiger Aufenthalt im Therapiezentrum Syrdall Schlass in Manternach. In diesem Zeitraum sind die für die Aufnahme in der Nachsorge geforderten Bedingungen zu erfüllen.

  • Für die Aufnahme ist ein bestehender Sozialversicherungsschutz unbedingte Voraussetzung.
  • Die Kosten für den Therapieaufenthalt übernimmt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS).
  • Der Eigenanteil liegt bei 21,45 EUR pro Tag (die Obergrenze der Zuzahlung liegt bei 30 Tagen pro Jahr für sämtliche Krankenhausaufenthalte eines Jahres).
  • Besteht eine Mitgliedschaft bei einer ausländischen Krankenversicherung, lassen Sie sich bitte vorab die Kostenübernahme bestätigen und füllen Sie das Formular E112 oder S2 aus.
  • Beim Aufenthalt in einer Nachsorge-Wohneinrichtung wird eine anteilige Miete fällig, die sich nach der Einkommenssituation der betreffenden Person richtet.