Eine Einrichtung des
MENU
Klienten in Krisensituationen, die akut suizidgefährdet sind oder unter einer akuten Psychose leiden, können im Syrdall Schlass nicht aufgenommen werden.
Ein Termin im Orientierungsbüro ist Pflicht, um das Aufnahmeverfahren in die Wege zu leiten. Dort erfolgt die Aufklärung über alle administrativen Schritte und Formalitäten, die sowohl in medizinischer als auch in sozialer Hinsicht notwendig sind.
Es werden unangekündigte Urinkontrollen durchgeführt.
Eine zahnärztliche Kontrolle vor der Therapie wird empfohlen.
Bei Patienten ohne eigenes Einkommen kann die Sozialarbeiterin im Syrdall Schlass einen Antrag auf RMG (garantiertes Mindesteinkommen) stellen. Damit sichergestellt ist, dass diese Transferleistung nutzbringend verwendet wird, wird dem Klienten/der Klientin ein Vertrag der gemeinsamen Verwaltung vorgeschlagen.
Eigenes Geld wird bei der Aufnahme in der Verwaltung von Syrdall Schlass abgegeben und dort verwahrt. Der/die Klient/in erhält Taschengeld in Höhe von 25,- €/Woche für Tabak und Süßes und 300,- €/Monat für verschiedene Ausgaben. Einmal in der Woche wird für die Gruppe eingekauft.
Für die Abläufe im Alltag ist eine geeignete Arbeitskleidung erforderlich.
Das sollte man dabeihaben
Das ist verboten